Am 27. November 1995 wurde in Berlin die "Associatio Winfried Schulz - Verein der Freunde und Förderer der Kirchenrechtswissenschaft" gegründet; erster Vereinssitz war das Konsistorium des Erzbistums Berlin. Der Verein ist im Jahr 2010 in „Deutsche Gesellschaft für Kirchenrecht“ umbenannt worden.
Die Deutsche Gesellschaft für Kirchenrecht e.V. setzt die Arbeit der Associatio Winfried Schulz fort, indem sie kirchenrechtliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben anregt und unterstützt, insbesondere die wissenschaftliche Tagung De Processibus Matrimonialibus und die gleichnamige Fachzeitschrift sowie die wissenschaftliche Schriftenreihe Adnotationes in lus Canonicum. Die Deutsche Gesellschaft für Kirchenrecht e.V. kooperiert mit der Consociatio Internationalis Studio Iuris Canonici Promovendo (zur Homepage hier).
Damit wir unsere Dienste weiterhin erfüllen können, sind wir auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen. Bitte richten Sie Ihren Beitrittsantrag schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand des Vereins. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30 Euro jährlich.
Die Deutsche Gesellschaft für Kirchenrecht e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung im Bereich des Kirchenrechts. Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
E-mail: mailto:info@dgfkr.de
Postanschrift: c/o Lehrstuhl Professor Dr. Dr. Elmar Güthoff,
Ludwig-Maximilians-Universität, Geschwister-Scholl-Platz 1, 80539 München
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